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Kosten

Schritte zur Kostenrückerstattung

Sie benötigen eine Überweisung bzw. einen Verordnungsschein durch den/die Haus- bzw. Facharzt/ärztin, die Folgendes enthalten sollte:

  • Diagnose (z. B. Sprachentwicklungsverzögerung)

  • Art der Therapie (logopädische Therapie)

  • Anzahl und Dauer der Einheiten (z. B. 10 x 45 Minuten)

 

Im Anschluss an unser Erstgespräch (bzw. bereits davor) müssen Sie die Überweisung chefärztlich bewilligen lassen.

Nach 5 Therapieeinheiten erhalten Sie von mir eine Honorarnote, die Sie gemeinsam mit Ihrer Zahlungsbestätigung und dem chefärztliche bewilligten Verordnungsschein bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Diese refundiert Ihnen ca. 50 – 80 % der Kosten. Manche Zusatzversicherungen übernehmen oftmals die übrigen Kosten.

Kosten und Therapiedauer

Für die Erstdiagnose nehme ich mir im Allgemeinen 1 Stunde Zeit, wobei davon ca. 45 Minuten mit der zu behandelnden Person gearbeitet wird und die restliche Zeit für das Auswerten des gemachten Ton- bzw. Videomaterials verwendet wird. 

 

Die Therapiedauer nimmt (je nach Störungsbild) 45 Minuten in Anspruch wobei hierfür ca. 40 Minuten für die Therapie an sich anfallen und die restliche Zeit für Vor- und Nachbereitung aufgewendt wird. 

Erstsitzung / Befund

Einzeltherapie 60 min

Einzeltherapie 45 min

Einzeltherapie 30 min

Hausbesuchspauschale

(zzgl. amtliches Kilometergeld 0,42 € / km)

€ 110,00

€ 110,00

€ 86,00

€ 60,00

€ 45,00

Terminabsage

Ich reserviere den Termin ausschließlich für Sie bzw. Ihr Kind. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, ersuche ich Sie, mir dies so bald als möglich, spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, mitzuteilen. Falls dies nicht der Fall ist, muss ich den verabsäumten Termin in Rechnung stellen. Diese Kosten können beim Krankenversicherunsträger nicht geltend gemacht werden.

Wenn zwei Termine unentschuldigt entfallen, wird der Therapieplatz an eine andere Patientin / einen anderen Patienten vergeben.

Bei Zuspätkommen ist keine Verlängerung der Sitzungszeit möglich, da ansonsten die folgenden PatientInnen nicht zum vereinbarten Termin behandelt werden können.

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